Medizinische Rehabilitation

So werden Sie nach einem Unfall wieder fit

Ein Unfall kommt immer unverhofft. Sicher, man kann sich vor dem Sport immer aufwärmen, auf der Straße besonders achtsam bewegen, während des Autofahrens alle Straßenverkehrsregeln einhalten und im Haushalt ganz bedacht und mit Ruhe vorgehen. Doch selbst, wenn alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, so ganz entfliehen kann dem Risiko eines Unfalls niemand. 

Und egal ob einem beim Sport die Bänder reißen, beim Treppensteigen das Bein bricht oder beim schweren Heben die Bandscheibe durchgeht – mit der medizinischen Behandlung allein hat sich das mit der Verletzung nur selten erledigt. Damit unser Körper nach einem Unfall wieder komplett schmerzfrei und vollständig einsatzfähig ist, besteht in den meisten Fällen die Notwendigkeit einer Rehabilitation. 

 

Was ist eine Rehabilitation?

Das Wort „Rehabilitation“ stammt von dem lateinischen Wort „rehabilitatio“ und bedeutet „Wiederherstellung“. Versicherungsrechtlich bezeichnet es im allgemeinen die berufliche und soziale Wiedereingliederung und im speziellen die Maßnahmen zur vollständigen, medizinischen Genesung. 

In der Regel erfolgt eine Rehabilitation nach bestimmten Erkrankungen. Dazu zählen nicht nur Verkehrs- oder Sportunfälle, sondern auch Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen wie zum Beispiel Arthrosen oder Bandscheibenschäden; Krankheiten des Herz-Kreislaufsystem wie etwa Schlaganfall oder Herzinfarkt; Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes sowie Krebserkrankungen. Auch nach psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Suchterkrankungen oder Neurosen erfolgt in den meisten Fällen eine Rehabilitation.

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Die Rehabilitation kann in drei Typen gegliedert werden:

 

Bei der beruflichen Rehabilitation geht es darum, nach einer Erkrankung die Erwerbsfähigkeit und so die Sicherung eines Einkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wiederzuerlangen. Dafür werden etwa verschiedene Therapien durchgeführt, die der beruflichen Wiedereingliederung dienen. In vielen Fällen gehören zu einer beruflichen Rehabilitation auch Umschullugen, wenn der Betroffene nach einer bestimmten Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, seinen alten Beruf auszuführen.

 

Die soziale Rehabilitation kann nach einer psychischen Erkrankung dem Betroffenen helfen, mit sich und seinem Umfeld zurecht zu kommen. Dabei erlangen die Patienten etwa die Fähigkeit zu einem selbstständigen Leben, die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe in der Gesellschaft sowie soziale Kompetenz.

Das Ziel einer medizinischen Rehabilitaion ist das Wiedererlangen der körperlichen Kraft und Stabilität, oder zumindest die Verhinderung einer möglichen Verschlimmerung von Funktionsstörungen.

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Unterschiedliche Arten der medizinischen Rehabilitation

Frührehabilitation – die Frührehabilitation findet bereits während des Krankenhausaufenthaltes statt und ist besonders bei neurologischen Erkrankungen ein häufiger Bestandteil der Behandlung. 

 

Anschlussrehabilitaion – die Anschlussrehabilitation (AHB) findet direkt nach dem Krankenhausaufenthalt statt und wird oft nach einer Operation verordnet. Die Voraussetzung für eine AHB ist eine Verordnung des Krankenhausarztes.

 

Stationäre Rehabilitation – eine stationäre Rehabilitation kommt dann in Betracht, wenn die Möglichkeiten einer ambulanten Behandlung als nicht ausreichend betrachtet werden. Diese Art von Rhea findet in der Regel in einer Klinik statt, dabei bleibt der Patient für eine bestimmte Dauer in der medizinischen Eirichtung und bekommt eine speziell für seine Bedürfnisse zugeschnittene Behandlung. 

 

Ambulante Rehabilitation – bei der Ambulanten Rehabilitation kann der Patient zu Hause übernachten und begibt sich nur Tagsüber in die entsprechende Einrichtung, die sich in der Regel in der Nähe seines Wohnortes befindet. 

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Wer bezahlt eine Rehabilitation?

Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB) hat jeder, der der in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung versichert ist, einen Anspruch auf „die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit“. Wer genau für die Kostenübernahme der Reha-Maßnahmen zuständig ist, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Alle versicherten Patienten müssen in der Regel Zuzahlungen leisten, dabei ist der Maximalbetrag der Zuzahlung von der Maßnahme abhängig.

 

Wie lange dauert eine Rehabilitation?

Laut dem Gesetzgeber darf eine stationäre Rehabilitation in der Regel drei Wochen und eine ambulante Rehabilitation bis zu 20 Behandlungstage in Anspruch nehmen. Dabei kann bei begründeter medizinischer Notwendigkeit eine Verlängerung dieser Leistung beantragt werden. 

 

Übrigens…

Um eine Rehabilitation finanziert zu bekommen, muss man in der Regel einen Antrag stellen. Dabei haben Patienten das sogenannte Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass diejenige Versicherung, die die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen übernimmt, berechtigte Wünsche des Patienten berücksichtigen muss. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen Wunsch nach einer bestimmten Rehabilitationseinrichtung handeln. Sollte der Kostenträger den jeweiligen Wunsch für nicht berechtigt halten, kann der Patient jederzeit eine schriftliche Begründung verlangen und Widerspruch einlegen.